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Die begleitete Elternschaft richtet sich an Familien mit Kindern, in denen
Begleitete Elternschaft ist eine Kombinationsleistung des Ambulant Betreuten Wohnens für Menschen mit Behinderung nach §§53 ff SGB XII (Ambulant Unterstütztes Wohnen) und der Jugendhilfe nach §31 SGB VIII (Sozialpädagogische Familienhilfe). Diese Leistung ist keine anerkannte Komplexleistung, aber in Dortmund bereits durch eine gemeinsame Hilfeplanung mit dem Landschaftsverband Westfalen-Lippe und der Abteilung Erziehungshilfe des Jugendamtes zu einer gut abgestimmten Hilfeform entwickelt worden.
Die grundsätzlichen Ziele einer Begleiteten Elternschaft unterscheiden sich nicht von denen der SPFH. Allerdings ist die Hilfe zur Selbsthilfe nicht das vordergründige Ziel. Teilweise können Aufgaben von Fachkräften übernommen werden, da aufgrund von sich verändernden Entwicklungsschritten des Kindes vorübergehende Aufgaben nicht langfristig von den Eltern benötigt werden. Einige Ziele einer Begleiteten Elternschaft seien an dieser Stelle besonders hervorgehoben:
Die Bereitschaft der Eltern zur Mitarbeit sowie deren Fähigkeiten eine gute, stabile Bindung zu ihrem Kind einzugehen ist die Ausgangsbasis für eine Begleitete Elternschaft. Der Einsatz von direktiven und kontrollierenden Elementen der Erziehungshilfen muss sehr sensibel und überlegt stattfinden, um auf Dauer die Mitarbeit der Eltern zu erhalten. Das Vertrauen in die eigenen Fähigkeiten und Einflussmöglichkeiten muss immer wieder gestärkt werden. Selbstvertrauen der Eltern wirkt sich auf Dauer positiv auf die Eltern-Kind-Beziehung aus. Die intellektuelle Förderung der Kinder obliegt zu einem großen Teil den ins Netzwerk einbezogenen Systemen wie Kindergarten, Schule, Betreuung und den Fachkräften der Erziehungshilfe und bedarf einer intensiven Aufmerksamkeit. Dabei ist eine größtmögliche Kontinuität beim Einsatz der Fachkräfte durch die Erziehungshilfen zu gewährleisten.
Eine angemessene Hilfeplanung, die sich in ihrer Zielformulierung an den Möglichkeiten der Eltern orientiert, ist eine gute Grundlage für eine gelingende Begleitung der Familie. Eine gute Kooperation der pädagogischen Fachkräfte mit den fallzuständigen Mitarbeitern des Jugendamtes ist in der Begleiteten Elternschaft eine besonders wichtige Zielsetzung.
Zusätzlich zu den Aufgabenfeldern einer Sozialpädagogischen Familienhilfe sind in der Begleiteten Elternschaft noch folgende Aufgaben zu betonen:
Die konzeptionelle und praktische Fortentwicklung der Begleiteten Elternschaft wird durch die Erziehungshilfen der Lebenshilfe Dortmund durch Netzwerkarbeit, Gestaltung von Fachtagen, Erstellung von Arbeitsleitlinien für Dortmund und Darstellung des Entwicklungsprozesses in Gremien (z.B. Dortmunder Regionalplanungskonferenz, familienpolitisches Netzwerk) aktiv unterstützt. Eine enge Zusammenarbeit mit der Abteilung Erziehungshilfe des Jugendamtes und weiteren Dortmunder Trägern ermöglicht eine stete Reflektion der Situation der Eltern mit geistiger Behinderung in Dortmund. Gemeinsam hat man die "Arbeitshilfen Begleitete Elternschaft in Dortmund" entwickelt, die in ihrer jeweils aktuellen Version hier zum Download bereit stehen.