Brüderweg 22-24| 44135 Dortmund| Tel. 0231 13889-0
Die Erziehungsbeistandschaft richtet sich an Jugendliche, die in ihrer Familie leben und Unterstützung im weiteren Sozialisationsverlauf benötigen.
§30 SGB VIII, Erziehungsbeistandschaft:
„Der Erziehungsbeistand und der Betreuungshelfer sollen das Kind oder den Jugendlichen bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen möglichst unter Einbeziehung des sozialen Umfelds unterstützen und unter Erhaltung des Lebensbezuges zur Familie seine Verselbständigung fördern“.
Mehr Informationen zur Erziehungsbeistandschaft finden Sie beim Jugendamt Dortmund.