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Die SPFH richtet sich an Familien mit jüngeren Kindern, in der Regel vor der Pubertät, die sich in Krisen- und Belastungssituationen befinden und bei denen andere Arten der Hilfe zur Erziehung nicht geeignet sind oder der Ergänzung durch die sozialpädagogische Familienhilfe bedürfen.
Sie hat das Ziel, Familien zu stärken und zu erhalten, sie in den vorhandenen Ressourcen zu unterstützen sowie ihnen nachhaltig Mut und Selbstwirksamkeitsüberzeugung für den weiteren eigenständigen Lebensweg zu übermitteln.
Aufgezählt werden an dieser Stelle Fernziele, die im einzelnen Hilfeplanverfahren individueller und praxisnah auf die Familie abgestimmt werden.
Die konkreten Aufgaben der SPFH ergeben sich aus den Erfordernissen der einzelnen Familiensituation. Beispielhaft kann ein Hilfebedarf in folgenden Bereichen entstehen:
Durch das aufsuchende Konzept der SPFH entsteht ein intensiver und direkter Kontakt zur Familie, der den Fachkräften Einblick in Kommunikationsmuster und Bewältigungsstrategien ermöglicht. Ein Vertrauensaufbau der Fachkraft zur Familie ist eine wichtige Basis für die Schaffung von Strukturen, die motivieren und Veränderungen ermöglichen.
§31 SGB VIII, Sozialpädagogische Familienhilfe:
“Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen, im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Zeit angelegt und erfordert die Mitarbeit in der Familie."
Wenden Sie sich bitte an den für Sie zuständigen Jugendhilfedienst. Dort stellen Sie einen Antrag, über den im Jugendamt entschieden wird.