Geschafft! Verfassungsgericht zu Wahlgesetz: Ausschluss behinderter Menschen ist verfassungswidrig

22. Feb 2019

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer Pressemitteilung am 21.02.2019 den Beschluss veröffentlicht, in dem es den im Wahlgesetz vorhandenen Ausschluss von Menschen mit Behinderung für verfassungswidrig erklärt.

Den kompletten Text und den Beschluss vom 29.01.2019 kann man auf der Homepage des Bundesverfassungsgerichts nachlesen. 
Wir freuen uns sehr über diesen großen Tag für die Rechte von Menschen mit Behinderung in Deutschland. Die Tagesschau berichtete in einem Beitrag am 21.02.2019 über dieses wegweisende Urteil. In dem Beitrag gab es dann auch nochmals die Videosequenz, in der Pascal Krüger (Kunde unseres Ambulant Unterstützten Wohnen) und unser Mitarbeiter Julian Arke zu sehen sind.

Foto von dem tagesschaubeitrag
Foto von dem tagesschaubeitrag
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