Wir suchen ständig nach neuen Mitarbeitenden mit neuen Ideen und Anregungen, um die bestmögliche Unterstützung für Menschen mit Behinderung dauerhaft zu gewährleisten.
Dabei setzen wir auf Fachkräfte und Quereinsteiger. Mit entsprechender Qualifikation oder auch ohne fachliche Vorkenntnisse wie Ausbildung oder Studium, stehen Dir bei uns viele Möglichkeiten offen.
Hinweise zur Beschäftigung bei der Lebenshilfe Dortmund:
Die Lebenshilfe Dortmund ist nach § 30a Abs.1 Bundeszentralregistergesetz (BZRG) verpflichtet, sich ein erweitertes Führungszeugnis von allen Beschäftigten vorlegen zu lassen. Das Infektionsschutzgesetz sieht speziell bei einer Tätigkeit in Gemeinschaftseinrichtungen der Kinder und Jugendhilfe einen Masernschutz (nach §33 IfSG) vor.
Die jeweiligen gesetzlichen Nachweispflichten müssen vor Beschäftigungsbeginn erbracht werden. Sie können entsprechende Nachweise auch schon den Bewerbungsunterlagen beifügen. Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung!